Rechtliche und organisatorische Einordnung
Digitale Inventur ist rechtlich zulässig
Laufende Inventur ist kein Risiko, sondern eine anerkannte Methode. GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) erlaubt permanente Inventur, solange alle Anforderungen erfüllt sind.
DSGVO und GoBD-Konformität
repleno erfüllt die gesetzlichen Anforderungen:
- Lückenlose Protokollierung: Jeder Scan, jede Buchung, jeder Wareneingang wird dokumentiert
- Unveränderbarkeit: Einmal gebuchte Daten können nicht nachträglich manipuliert werden
- Zeitstempel: Wann wurde was gebucht?
- Nutzer-Zuordnung: Wer hat gebucht?
Ergebnis: Steuerrechtlich verwertbar, vollständig nachvollziehbar.
Was repleno dokumentiert
Für jede Buchung speichert repleno:
- Datum und Uhrzeit (auf die Sekunde genau)
- Artikel und Menge
- Nutzer (wer hat gescannt?)
- Aktion (Entnahme, Wareneingang, Korrektur, Inventur)
- Optional: Kommentar (z. B. „5 Stück beschädigt")
Diese Daten sind exportierbar (CSV, PDF) und können dem Steuerberater vorgelegt werden.
Verantwortung des Unternehmers
repleno ist ein Werkzeug, keine Rechtsberatung. Die Verantwortung liegt beim Unternehmer:
- Bestände regelmäßig prüfen (z. B. Stichproben)
- Abweichungen dokumentieren und klären
- Steuerberater einbinden (z. B. Export monatlich vorlegen)
repleno liefert die Daten, die Entscheidung trifft der Unternehmer.
Steuerberater-Perspektive
Aus Sicht vieler Steuerberater ist laufende Inventur sogar besser als Stichtagsinventur:
- Fehler werden sofort erkannt (nicht erst am Jahresende)
- Bestände sind immer aktuell (bessere Bilanzierung)
- Lückenlose Dokumentation (weniger Nachfragen vom Finanzamt)
Empfehlung: Steuerberater frühzeitig einbinden, Export zeigen, Prozess abstimmen.
Archivierung und Aufbewahrungspflicht
repleno speichert alle Daten dauerhaft:
- 10 Jahre Aufbewahrung (gesetzliche Pflicht)
- Export jederzeit möglich (CSV, PDF)
- Backups automatisch (keine manuelle Sicherung nötig)
Vorteil: Auch Jahre später sind alle Buchungen nachvollziehbar.
Typische Fragen
"Reicht laufende Inventur für das Finanzamt?" Ja, sofern alle Buchungen lückenlos dokumentiert sind. repleno erfüllt diese Anforderung.
"Muss ich trotzdem einmal im Jahr alles zählen?" Nein. Stichproben reichen, solange die laufende Erfassung funktioniert. Viele Steuerberater empfehlen ABC-Analyse (kritische Artikel häufiger zählen).
"Was passiert bei einer Betriebsprüfung?" repleno exportiert alle Daten (Scans, Buchungen, Wareneingänge) als CSV oder PDF. Diese können dem Prüfer vorgelegt werden.
Kurz gesagt: Digitale Inventur mit repleno ist rechtlich sauber, GoBD-konform und steuerlich verwertbar – sofern du die Daten regelmäßig prüfst und dokumentierst.